Beglaubigte kopie zeugnis notar kosten

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Auch Notare können Zeugnisse amtlich beglaubigen. Das kann mehr kosten: Fällig sind. 1 Der Notar erhebt für jedes Dokument, von dem er eine beglaubigte Kopie erstellt eine gesonderte Gebühr. Die Gebühr für jedes Dokument beträgt EUR 1 je Seite. 2 Beglaubigt der Notar eine Kopie, so erhält er für jede angefangene Seite der Kopie 1,00 €, mindestens jedoch 10,00 €. Für die Beglaubigung eines seitigen. 3 Die Mindestgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) beträgt 20,00 € und die Höchstgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf). 4 Unterschrift lässt er beim Notar beglaubigen. Für eine reine Unterschriftsbeglaubigung können in der Regel Kosten zwischen 20 und 70 Euro anfallen. Bei den hier genannten Summen handelt es sich um Beispiele. Drüber hinaus kommen noch Auslagen für Kopien, Porto sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. 5 Beglaubigte Kopie: Kosten für die Beglaubigung. Ein Zeugnis beglaubigen lassen ist meist mit Kosten verbunden. Allerdings kommt es auch hier auf den Anbieter an. Beim Bürgeramt oder einem Notar müssen Sie mit Kosten von 5 bis 10 Euro pro beglaubigter Kopie rechnen – Notare sind dabei durchschnittlich teurer als die amtlichen Stellen. 6 Für die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift fällt beispielsweise die Fünftelgebühr an. Das bedeutet, dass die Gebühr ein Fünftel des normalen Gebührensatzes beträgt. Es fallen aber mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro an, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Rechtsgrundlage bilden § 40 und § 41 des Beurkundungsgesetzes. 7 Die Beglaubigung vom Notar ist ein Vorgang, bei welchem der Notar die Richtigkeit der Abschriften sowie auch der Unterschriften auf dem Dokument bescheinigt. Vereinfacht ausgedrückt könnte auch gesagt werden, dass der Notar die Übereinstimmung von einer Kopie mit dem Original durch die notarielle Beglaubigung bestätigt. 8 Die Kosten für eine Beglaubigung beim Notar können je nach Art der Beglaubigung und dem Umfang des Dokuments variieren. In der Regel verlangen Notare eine pauschale Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments sowie zusätzliche Gebühren für die damit verbundenen Tätigkeiten, wie die Überprüfung von Identitäten oder die Erstellung von Kopien. 9 Zu beachten ist, dass die notarielle Mindestgebühr derzeit 15 Euro beträgt (Stand: Mai ). Für die Beglaubigung einer Vollmacht erhebt der Notar die einfache Gebühr (gilt auch für die Vorsorgevollmacht), dieselbe Gebühr gilt für die Beglaubigung von Urkunden oder Zeugnissen. Die letzten 5 Artikel. beglaubigungskosten notar tabelle 10