Der oder die Vermieter:in darf die Miete nicht beliebig erhöhen. Generell gilt: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. 1 Die Miete erhöhen darf der Vermieter frühestens 15 Monate nach Einzug. Erfahre, welche maximale Mieterhöhung zulässig ist. 2 Wie stark darf die Miete steigen? Vermieter dürfen die Miete im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent. 3 Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermieter Fehler und Mieter können. 4 Damit eine Staffelmiete zulässig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Zeitpunkte, ab denen die neue Miete zu entrichten ist, müssen genau dokumentiert sein. Die erste Mieterhöhung darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Der neue Mietbetrag muss jeweils konkret beziffert sein. 5 Mai zu, dann endet die Frist am Juli. Geht Dir die Mieterhöhung am Juli zu, kannst Du bis zum September überlegen. Verweigerst Du die Zustimmung zur Mieterhöhung, kann Dein Vermieter oder Vermieterin die höhere Miete nur verlangen, wenn er oder sie sich ans Gericht wendet und auf Zustimmung klagt. 6 Stelle klar, dass du die Kappungsgrenze beachtest. Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Anhebung der Miete erfolgen. Zusammen mit der Zeitspanne, nach der die Mieterhöhung dann in Kraft tritt, bleibt die Miete 15 Monate unverändert. 7 Die erhöhte Miete müssen Sie erstmals im April zahlen. Ab Inkrafttreten der letzten Mieterhöhung ist eine erneute Ankündigung für eine Erhöhung ein Jahr später wieder möglich. Im obigen Beispiel müssten Sie als Mieter:in also frühestens im April mit dem nächsten Mieterhöhungsverlangen rechnen. 8 Mietern steht eine Frist zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangen s zu: Diese beginnt mit dem Zugang des Schreibens und endet am Ende des übernächsten Monats. Unsere Empfehlung: Bei einer. 9 Nach wie vielen Jahren ist eine Mieterhöhung erlaubt? Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter frühestens zwölf Monate nach dem Einzug oder der letzten Erhöhung der Miete einfordern. mieterhöhung vorlage 10