(3) der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Unfälle, die dem Versicherten durch Kriegsereignisse. 1 Hinweis: Die unkenntlichen Textpassagen sind aufgrund der Änderung des. Versicherungsvertragsgesetzes ab dem ungültig. 2 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. (AUB 88 Fassung ). S. 1. Besondere Unfallversicherungsbedingungen (AW-U). Erweiterungen der AUB 88 Fassung 3 I. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der erste Beitrag gezahlt ist, jedoch frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wird der erste. 4 1. Der Versicherungsfall. 8. Einschränkung der Leistungen. 9. Die Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles. Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Fälligkeit der Leistungen. Rechtsverhältnisse am Vertrag beteiligter Personen. Anzeigen und Willenserklärungen. Verjährung. Gerichtsstände. 5 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 88, Fassung 01/02) 1 Der Versicherungsfall. 2 Ausschlüsse. 3 Nicht versicherbare Personen. 3a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers. 3b Widerrufs- und Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers. 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes / Vertragliche Gestaltungsrechte. 6 Unfallversicherung. Teil 1. Texte. D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) (§ 1 - § 14) § 1 Der Versicherungsfall § 2 Ausschlüsse § 3 Nicht versicherbare Personen § 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes § 5 Beitragszahlung § 6 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung, Wehrdienst. 7 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88 Fassung ) 1 Der Versicherungsfall. 2 Ausschlüsse. 3 Nicht versicherbare Personen. 3a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungs nehmers oder seines Vertreters bis zum Vertrags abschluss. 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes / Vertragliche Gestaltungsrechte. 8 Anhang / V. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium. Andre Naumann, Christian Brinkmann. Rz. 5. § 1 Der Versicherungsfall. I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88 Fassung ) § 1 Der Versicherungsfall § 2 Ausschlüsse § 3 Nicht versicherbare Personen § 3a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss § 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes / Vertragliche Gestaltungsrechte. 10