Als Neffe oder Nichte bist Du in Steuerklasse II, als Onkel oder Tante aber in Steuerklasse III. Letzteres gilt auch für Cousinen und Cousins. 1 Ehepartner werden, je nach Wert des Erbes, in Steuerklasse I mit 7% bis 30% besteuert. Geschwister oder Nichten und Neffen rutschen in Steuerklasse II. Für sie. 2 Auch Nichten und Neffen zählen oftmals zu den Erben. Sowohl bei Vermögen, als auch bei vererbten Immobilien wird Erbschaftsteuer fällig. 3 Nichten oder Neffen haben jeweils einen Freibetrag von Euro. Sie zahlen also für die ersten Euro aus der Erbschaft keine Steuer. Was darüber. 4 Als Neffe oder Nichte bist Du in Steuerklasse II, als Onkel oder Tante aber in Steuerklasse III. Letzteres gilt auch für Cousinen und Cousins. Liegt der Wert Deiner Erbschaft unter dem jeweiligen persönlichen Freibetrag, musst Du keine Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Du darüber liegst, kann es immer noch sein, dass Dein Erbe steuerfrei bleibt. 5 Der Erbschaftsteuersatz für Nichten und Neffen basiert auf der Steuerklasse II. Aber Achtung: Angeheiratete Nichten und Neffen gelten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes nicht als direkte Nichten und Neffen. Damit fallen diese in Steuerklasse III, was zwar beim Freibetrag keinen Unterschied macht, hinsichtlich des Steuersatzes allerdings schon. 6 Also gleich in Klartext: wir machen aus Nichten oder Neffen Kinder von Tante oder Onkel. Und zwar per Adoption. Voraussetzungen bei der Adoption von Nichten oder Neffen durch Tante oder Onkel. Zugegeben, ohne gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, kann eine Tante oder ein Onkel keinesfalls so einfach eine Nichte oder einen Neffen adoptieren. 7 Die Erbschaftssteuer für eine Nichte zeigt sich generell höher als für direkte Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner. Durch eine rechtzeitige Schenkung an Ihre Nichte können Sie einerseits eine Steueroptimierung erreichen, andererseits Ihre Liebsten finanziell unterstützen – beispielsweise im Falle einer größeren Investition. 8 Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten, Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft. 20 0. 12 5. Steuerklasse III. Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Nachbarn, Freunde und andere. 20 0. 12 5. 9 Enkel und Urenkel haben einen Freibetrag von Euro. Für alle weiteren Erben, also etwa Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel Tanten oder Freunde gilt ein Freibetrag von jeweils Euro. erbschaftssteuer freibetrag 10 erbschaftssteuer nichte rechner 12