Steuerliche Freibeträge auf eine Abfindung gibt es, anders als noch bis , keine mehr. Sie können sie auch auf keine andere Weise absetzen. Zusätzlich fallen noch. 1 › › Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. 2 Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber den Soli zusammen mit der Lohnsteuer ab. Bei sonstigen Bezügen, wie Urlaubsgeld, Jahresboni und Abfindungen, wurde bis. 3 Sie muss von der Abfindung die nach dieser Günstigerprüfung ermittelte Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. 4 Zzgl. Abfindung ( EUR) + ,00 EUR Gesamt: ,00 EUR Lohnsteuer lt. Jahreslohnsteuertarif ,00 EUR: Differenz der beiden Lohnsteuerbeträge ( EUR – EUR) ,00 EUR = Lohnsteuer auf die Abfindung ,00 EUR: Davon Solidaritätszuschlag lt. Jahreslohnsteuertarif ,48 EUR: Davon 9 % Kirchensteuer ,29 EUR. 5 Wer eine Abfindung erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Sozialversicherungsbeiträge dagegen fallen in vielen Fällen nicht an (§ 14 SGB IV SGB). Das gilt für alle Zweige: für die Renten- und Kranken- sowie für die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. 6 Abfindungen bleiben besondere Einkünfte und müssen deshalb komplett versteuert werden. Das heißt, von der Abfindung wird die Lohnsteuer (und gegebenenfalls auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abgezogen. Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Abfindungssumme nicht abgezogen. 7 Der Arbeitgeber führt den Solidaritätszuschlag direkt bei der Gehaltsabrechnung zusammen mit der Lohnsteuer ab. Fällt er auf Zinsen und Dividenden an, macht das die Bank für den Anleger zusammen mit der Abgeltungssteuer, und zwar anonym. Wie viel Soli Du zahlen musst, steht auf Deinem Einkommensteuerbescheid. 8 Besserverdiener zahlen weiterhin den Solidaritätszuschlag. Ist das verfassungswidrig? Nun hat das oberste deutsche Steuergericht entschieden - worum es geht. 9 Stand: Uhr. Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen. Damit kann. abfindung bei aufhebungsvertrag steuerfrei 10 Die Einkommensteuer (ESt) inklusive Solidaritätszuschlag (Soli) und Kirchensteuer (KiSt) beträgt in diesem Beispiel, einschließlich der Abfindungsbesteuerung. 11