Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. 1 Um eine Witwen- oder Witwerrente zu bekommen, musst Du mit der verstorbenen Person mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein (§ 46 Abs. 2a SGB VI). Diese. 2 Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden. 3 Für Todesfälle im Jahr gilt: Anspruch auf große Witwenrente besteht ab einem Alter von mindestens 46 Jahren. Können auch Jüngere die große. 4 Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt. 5 aktiv: Für alle seit geschlossenen Ehen gilt: Der hinterbliebene Ehepartner hat im Prinzip nur dann Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr Bestand hatte. Es kann aber Ausnahmen geben: zum Beispiel, wenn ein Unfall zum Tod des Partners geführt hat. 6 Eine Grundvoraussetzung, um die Witwenrente zu erhalten, ist, dass die Ehe bereits seit mindestens einem Jahr bestanden hat. 7 Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn das eigene Erwerbs- beziehungsweise Erwerbsersatzeinkommen einen bestimmten Freibetrag nicht erreicht. Seit dem beträgt dieser bei Wohnsitz in den alten Bundesländern ,59 Euro, in den neuen ,22 Euro. 40 Prozent des den Freibetrag. 8 Wie berechnet man die Witwenrente? Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs. 9 Die Witwenrente gibt es, wenn der/die verstorbene Ehepartner/in mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war – das ist die sogenannte Mindestversicherungszeit –, Ihr/e Partner/in die Wartezeit vorzeitig erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. große witwenrente voraussetzungen 10 witwenrente berechnen 12