5. Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Brillenversicherungen sowie für Etuis und dergleichen. (3) Aufwendungen für Kontaktlinsen sind nur beihilfefähig. 1 Für die Aufwendungen von Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) kann eine Pauschale in Höhe von 25,- Euro je Glas zu Ihrem Bemessungssatz als beihilfefähig. 2 Je nach Indikation sind Brillengläser und Kontaktlinsen mit den Höchstbeträgen beihilfefähig. Für Brillenfassungen gibt es keine Beihilfe. 3 beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengläser für Sportbrillen zur Teilnahme am Schulsport im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht sind beihilfefähig. Die. 4 (7) Aufwendungen für andere als in den Absätzen 1 bis 6 genannte Sehhilfen (Leselupen, Fernrohrlupenbrille und dergleichen) sind nur beihilfefähig, wenn durch das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen eine ausreichende Sehkorrektur nicht erzielt wird. 5 Aufwendungen für die erstmalige Beschaffung einer Brille können nur bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung als beihilfefähig anerkannt werden. Aufwendungen für Kontaktlinsen können jedoch immer nur bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung als beihilfefähig anerkannt werden. 6 Ihre Beihilfe ist ein Geschäftsbereich des Zentrums für Personaldienste. Hier werden die Beihilfeanträge der Beschäftigten sowie der Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge erfahren Sie unter 7 Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Hamburg: § 12 Sehhilfen (1) Aufwendungen für die erstmalige Beschaffung von Sehhilfen sind nur bei Vorlage einer schriftlichen augenärztlichen Verordnung beihilfefähig. (2) Aufwendungen für Brillen sind einschließlich der Handwerksleistungen in folgendem Umfang beihilfefähig. 8 Werden die Kosten für Sehhilfen übernommen? Ab dem werden Kosten für Brillengläser bis zu den jeweiligen beihilfefähigen Höchstbeträgen erstattet. Für ein Einstärkenglas (Nah- oder Fernbereich) bis +/–6 Dioptrien mit sphärischem Wert wird bis zu 31,00 Euro je Glas bzw. mit zylindrischem Wert bis zu 41,00 Euro pro Glas. 9 Obdachlose Menschen haben Hemmungen zu einem Sehtest zu gehen. Nur wenige sind krankenversichert oder haben Geld für eine Brille. Seit bieten wir als gemeinnützige Organisation kostenlose Brillen-Sprechstunden an. Wir versorgen bedürftige Menschen in Hamburg, Berlin und Hannover. zpd hamburg beihilfe 10